Urheberrecht

Moderator: Timo

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Uwe
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Urheberrecht

Beitrag von Uwe »

Warum überhaupt das neue Urheberrecht? Was ist der Unterschied zum alten?

Die Neuregelungen gehen zurück auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2001 zur Harmonisierung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft.

Das neue Gesetz soll die Bestimmungen des alten Urheberrechts an das digitale Zeitalter anpassen, also auch den Schutz digital gespeicherter Werke regeln. So stellt es etwa ausdrücklich klar, dass Sicherheitskopien von Computerprogrammen zulässig sind.

Im neuen wie im alten Urheberrecht ist festgeschrieben, dass der Verbraucher das grundsätzliche Recht besitzt, Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Werken anzulegen. Auf die verwendete Kopier-Technik (analog oder digital) kommt es dabei nicht an. Auch der Versand von Kopien bleibt möglich. Das Vervielfältigen etwa mit Nero Burning ROM, MovieJack, GameJack, AudioJack oder CDR-WIN ist also für Werke ohne Kopierschutz grundsätzlich zulässig.
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Uwe
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Beitrag von Uwe »

Wie steht es bei kopiergeschützten Werken mit dem Recht auf Privatkopie?

Aus Sicht der Verbraucher ist das Hauptproblem des Gesetzentwurfs mit genau dieser Frage verbunden.

Denn das neue Urheberrecht sieht drastische und grundlegende Einschränkungen des Vervielfältigungsrechts vor, sofern die Werke mit einem Kopierschutz versehen sind. So schützt es "wirksame technische Maßnahmen" vor Umgehung und auch vor bestimmten Vorbereitungshandlungen. Mit "Vorbereitungshandlungen" sind Herstellung, Einfuhr, Verbreitung und Verkauf von Kopier-Tools gemeint – auch die Werbung dafür.

Dieser Passus schränkt das Recht auf Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Werken erheblich ein. Ob der Verbraucher dieses gesetzlich verbriefte Recht künftig wahrnehmen kann, liegt nun im Ermessen der Industrie. Wenn Medienkonzerne beschließen sollten, beispielsweise bestimmte Audio-CDs mit technischen Maßnahmen vor Vervielfältigung zu schützen, ist dem Verbraucher das Umgehen dieses Kopierschutzes gesetzlich verboten.

Ältere Sicherungskopien: Sind die bald alle illegal?
Mit einer rückwirkenden Geltung müssen Sie nicht rechnen - dem steht das Verfassungsprinzip des Vertrauensschutzes entgegen.

Sie brauchen also nicht zu befürchten, etwa nachträglich für das Umgehen von Kopierschutzsystemen zur Verantwortung gezogen zu werden und bereits angelegte, rechtmäßige Privatkopien vernichten zu müssen.
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Uwe
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Beitrag von Uwe »

Neues Urheberrecht in Kraft

Was riskiere ich, wenn ich gegen diese Bestimmungen verstoße?

Das neue Gesetz sieht für das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen und das Herstellen und Verbreiten von Kopier-Tools drastische Geldstrafen bis 100.000 Euro und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr vor, bei gewerblichem Handeln Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.

Straffrei bleibt nur, wer ausschließlich Kopien zum privaten Gebrauch oder für "persönlich verbundene Personen" herstellt. Allerdings muss der Kopierer unter Umständen mit erheblichen zivilrechtlichen Ansprüchen des Urheberrechtsinhabers – in der Regel der Medienkonzerne – rechnen. Schwer bestraft wird der Hersteller von Kopier-Tools, der in der Regel sogar gewerblich Produkte herstellt, die dem Verbraucher das Umgehen und Anlegen einer privaten Kopie ermöglichen oder zumindest erleichtern.
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Uwe
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Beitrag von Uwe »

Gibt es Ausnahmen von diesen sehr restriktiven Bestimmungen?

Von diesen Regelungen ausgenommen sind in erster Linie Bildungseinrichtungen wie Schulen und Universitäten.

Dort soll in geschlossenen Benutzergruppen das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken weiter zulässig sein. Auch das Anlegen digitaler Archive zu Dokumentationszwecken ist legal. Gegen diese Ausnahmen gibt es – besonders von Wissenschaftsverlagen – noch erheblichen Widerstand.

Kopiergeschützte Werke: Erkennungsmerkmale
Nach dem neuen Gesetz müssen kopiergeschützte Werke künftig deutlich sichtbar gekennzeichnet sein. Dazu gehören Angaben zu den Eigenschaften der technischen Maßnahmen sowie Name und Anschrift des Herstellers. Weitere Bestimmungen zur Kennzeichnungspflicht fehlen.
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Uwe
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Beitrag von Uwe »

Wie kann ich trotz Kopierschutz mein Recht auf Privatkopie wahrnehmen?

Der Verbraucher hat auf gar keinen Fall das Recht, ohne Erlaubnis des Herstellers von einem kopiergeschützten Werk, beispielsweise einer Audio-CD, eine Sicherheitskopie anzulegen.

Es gibt kein Selbsthilferecht des Verbrauchers zur Umgehung der technischen Maßnahmen. Das gilt selbst bei ersatzlosen Auflösungen von juristischen Personen, wenn etwa der Hersteller der CD Pleite geht. Stattdessen will der Gesetzgeber unter Einschaltung von Institutionen und Verbänden sicherstellen, dass alle Hersteller, die Kopierschutzmaßnahmen einsetzen, sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.

Schüler, Studenten, Lehrer und Universitätsangehörige etwa müssen demnach ungehinderten Zugang auch zu kopiergeschützten Werken bekommen und auch Kopien und digitale Archive für einen begrenzten Nutzerkreis anlegen dürfen. Dazu müssen die Rechteinhaber Mittel zur Umgehung des Kopierschutzes bereitstellen.

Um diese Beschränkungen (im Gesetzestext "Schranken") des Urheberrechts für die Rechteinhaber zugunsten der Begünstigten im Bildungsbereich durchzusetzen, sind auch Verbandsklagen durch Verbraucherschutzorganisationen zulässig. Hauptgrund: Einzelklagen würden nicht genügen, um eine effektive Durchsetzung der Schranken zu gewährleisten.

Würden nämlich einzelne Begünstigte, beispielsweise Studenten, die ihre Abschlussarbeit schreiben, per Einzelklage versuchen, Zugang zu kopiergeschützten Werken zu erhalten, wäre dies stets mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Eine richterliche Entscheidung wäre dann auch nur für den jeweiligen Einzelfall bindend. Über die Verbandsklagen soll eine einheitliche Rechtspraxis entstehen und eine über den Einzelfall hinausgehende Verbindlichkeit von Entscheidungen erreicht werden.
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Uwe
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Beitrag von Uwe »

Nicht alles ist verboten: Die Schlupflöcher im Gesetz

Nicht alle Kopien geschützter Musik- und Filmdatenträger sind nach dem neuen Urheberrecht verboten.

Die folgenden Kopier-Aktionen bleiben legal, weil dabei der digitale Kopierschutz nicht umgangen wird:


Mit CSS geschützte DVD-Videos für private Zwecke analog vom DVD-Player auf eine VHS-Kassette kopieren

Geschützte Audio-CDs für private Zwecke analog vom CD-Player auf Cassette oder CD-Recorder kopieren

Geschützte Audio-CD für private Zwecke analog vom CD-Player über die Soundkarte auf die Festplatte Ihres Computers kopieren

Früher angelegte Sicherheitskopien für private Zwecke weiterkopieren (hier ist der Kopierschutz bereits weg!)
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Uwe
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Beitrag von Uwe »

Hintergrund: Herbe Kritik von allen Seiten


Verbraucher-Initiativen
Die erst vor einigen Monaten gegründete Initiative "privatkopie.net" beruft sich auf das Grundrecht auf Informationsfreiheit und sieht in dem Gesetz eine Gefahr für den Wissensstandort Deutschland. In einer Petition an die Bundesregierung fordert sie die Sicherung des Rechts auf die digitale Privatkopie.
Info: www.privatkopie.net


Verwertungsgesellschaften
GEMA, VG Wort und VG Bild-Kunst starteten schon im März 2002 die Initiative "Ja zur privaten Kopie". Schließlich sei die Privatkopie durch die Pauschalabgaben auf Kopierer und Scanner legitimiert. Inzwischen fordern GEMA & Co. die Ausweitung der Pauschalabgaben auf Computer und Drucker.
Info: www.privatkopieren.de


Drucker-Hersteller
Die Abschaffung der Pauschalabgaben auf Vervielfältigungsgeräte fordern Hersteller wie Hewlett-Packard schon seit Jahren. Sie kritisieren am Urheberrechtsgesetz, dass die individuelle Nutzungsvergütung über Digital Rights Management (DRM) noch nicht gesetzlich geregelt ist.
Info: www.druck-gegen-abgaben.de


Phonographische Wirtschaft
Die Medienkonzerne dürften sich eigentlich nicht über das Gesetz beschweren. Sie tun es trotzdem, denn es geht ihnen nicht weit genug: Die Phonographische Wirtschaft kritisiert besonders die Ausnahmeregelungen für Bildungseinrichtungen.
Info: www.ifpi.de


Hersteller von Kopier-Software
Firmen wie S.A.D. und Engelmann Media, die Kopierprogramme wie MovieJack, GameJack oder CDR-WIN entwickelt haben, sprechen von "Enteignung" und drohen mit einer Verfassungsklage. Auch erhebliche Investitionen in Nachfolgeprogramme, etwa DVDRWIN, seien für die Hersteller verloren.
Info: www.copy-is-right.de
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Uwe
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Beitrag von Uwe »

Kommentar: (Un)reife Leistung

Die Wahrnehmung des Rechts auf eine Privatkopie wird nun nahezu unmöglich gemacht. Denn: Wer beim privaten Kopieren von Musik-CDs oder Film-DVDs Kopierschutzmaßnahmen umgeht, handelt rechtswidrig. Nur Computerprogramme sind grundsätzlich nicht betroffen.


Andreas Vogelsang, Leitender Redakteur


Vor mehr als zwei Jahren – im Mai 2001 – trat die EU-Richtlinie 2001/29/EG über die "Urheberrechte in der Informationsgesellschaft" in Kraft, die von den Mitgliedsstaaten bis zum 31. Dezember 2002 in nationales Recht umgesetzt werden sollte.

Eigentlich genug Zeit, um diese Umsetzung widerspruchsfrei und vor allem alltagstauglich hinzukriegen, sollte man meinen.

Nicht so in Deutschland: Erst Mitte April 2003 kam der Entwurf des neuen Urheberrechtsgesetzes vor den Bundestag – als halbe Sache, die trotz der Verspätung auch noch mit heißer Nadel gestrickt zu sein scheint. Nicht nur, dass außer der Bundesregierung so gut wie alle Betroffenen unzufrieden sind: Zentrale Fragen bleiben offen, etwa wie Verbraucher ihr verbrieftes Recht auf eine Privatkopie nutzen können, ohne Gefahr zu laufen, kriminalisiert zu werden, oder ob Kopier-Software auch künftig noch hergestellt und verkauft werden darf.

Ob der so genannte "zweite Korb" der Urheberrechtsreform diese Fragen beantworten wird, ist ungewiss – ebenso wie der Zeitpunkt. Zwar war der zweite Teil der Umsetzung der EU-Richtlinie für Herbst 2003 geplant. Doch dass sich dieser Fahrplan einhalten lässt, darf nach den Erfahrungen mit Teil I durchaus bezweifelt werden. Wieder einmal werden also die Gerichte die Rolle des Gesetzgebers spielen und die Hausaufgaben der Legislative erledigen müssen. Gewaltenteilung sieht eigentlich anders aus.
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